Umfeld
Die Wildtierklinik ist ein Projekt des Veterinär-Klinikums am Fachbereich Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen unter Administration der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische in enger Kooperation mit der Tierklinik für Reproduktionsmedizin und Neugeborenenkunde. Sie befindet sich auf dem Campus Natur- und Lebenswissenschaften / Seltersberg / Veterinärmedizin. Aufgrund ihrer zentralen Lage ist die JLU einfach und schnell zu erreichen: Es besteht ein guter Anschluss an Bundesstraßen, Autobahn und den öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
Einsatzstelle
Die Wildtierklinik betreut jährlich über 1000 hilfsbedürftige, einheimische Wildtiere. Den Großteil der Patienten machen dabei verwaist, krank und verletzt aufgefundene Wildvögel aus, der Anteil an Säugetieren ist etwas geringer. Die Tiere werden in der Wildtierklinik tiermedizinisch versorgt mit dem Ziel die Wildbahntauglichkeit wiederherzustellen und sie nach erfolgreicher Rehabilitation wieder auszuwildern. Dabei arbeiten wir eng mit den umliegenden Wildtierauffangstationen zusammen: Nach Abschluss der medizinischen Versorgung können die Tiere, wenn notwendig, zur weiteren Betreuung oder Aufzucht in eine Wildtierauffangstation weitervermittelt werden. Darüber hinaus beteiligt sich die Wildtierklinik auch an wissenschaftlichen Forschungsprojekten (z.B. Besenderungsstudien, wissenschaftliche Vogelberingung), um das Überleben der Tiere nach der Auswilderung und damit den Erfolg der Rehabilitation nachhaltig beurteilen zu können.
Wildtiere verunglücken häufig durch direkten menschlichen Einfluss (z.B. Straßenverkehr, Kollision mit Fensterscheiben, wildernde Hauskatzen). In Not geratenen Wildtieren zu helfen wird zwar von einem großen Teil der Gesellschaft befürwortet, häufig besteht jedoch Unsicherheit, wie man sich beim Fund eines Wildtieres verhalten sollte. Eine wesentliche Aufgabe der Wildtierklinik besteht daher auch darin, Tierfinder und -finderinnen zu beraten und sich so durch Aufklärungsarbeit für einen tierschutzgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit hilfsbedürftigen Wildtieren in Siedlungsgebieten einzusetzen.
Aufgabenbereich des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Die Aufgabenbereiche der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind je nach Jahreszeit und aktuellem Tierbestand flexibel. Soweit möglich, soll ein Einblick in alle Arbeitsbereiche ermöglicht werden. Die Einsatzschwerpunkte liegen in der Tierversorgung und der Beratung und Aufklärung von Tierfindern. Je nach Fähigkeiten und Motivation kann hier nach intensiver Einarbeitung Verantwortung übertragen werden.
- Aneignung von Fachwissen zur Biologie heimischer Wildtiere (Unterlagen werden zur Verfügung gestellt)
- Aufklärung und telefonische Beratung von Tierfindern und Tierfinderinnen im Umgang mit Wildtieren:
- Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit des Tieres
- wenn möglich, Rückführungsversuch (vor allem bei Jungtieren)
- Vermittlung rechtlicher Grundlagen für die Entnahme eines Tieres aus der Natur
- Beratung hinsichtlich Handling und Transport
- Organisation der Aufnahme des Tieres in die Wildtierklinik
- Unterstützung in der Tierpflege: Reinigung und artspezifische Einrichtung der Tierunterkünfte, Futterzubereitung und Fütterung einschließlich Handaufzucht von Vogelküken und Säuglingen
- Unterstützung der Tierärzte und Tierärztinnen bei tiermedizinischen Behandlungen
- Organisation des Transportes von Tieren in Auffangstationen zur weiteren Betreuung und Auswilderung
- Unterstützung in der Dokumentation und Auswertung von Tierdaten für wissenschaftliche Studien
- Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit
- alle anderen anfallenden Tätigkeiten
Unterkunft und Verpflegung/Arbeitskleidung
Für Unterkunft und Verpflegung wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Arbeitskleidung wird gestellt.
Besonderheiten
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollten Freude und Interesse an der Arbeit mit Tieren und Menschen mitbringen. Der Einsatz erfolgt auch am Wochenende und an Feiertagen, es wird ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt. Volljährigkeit und der Besitz eines Führerscheins für PKW sind notwendig. Die Bereitschaft zum Fahren eines Dienstfahrzeuges ist erforderlich.